IMKEN - Das perfekte Reiseerlebnis 2026/27
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen dem Kunden bzw. Reisenden, nach- stehend einheitlich „Reisender“ genannt, und Verkehrsbetrieb Walter Imken GmbH & Co. KG, nachstehend IMKEN abgekürzt, zustande kommenden Pauschalreisever- trages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vor- schriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten Widerrufsrechten 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von IMKEN und der Buchung des Reisenden sind die Rei- seausschreibung und die ergänzenden In- formationen von IMKEN für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von IMKEN vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von IMKEN vor, an das IMKEN für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustan- de, soweit IMKEN bezüglich des neuen An- gebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflich- ten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist IMKEN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. c) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine ei- genen, soweit er eine entsprechende Ver- pflichtung durch ausdrückliche und geson- derte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- nisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt: Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rei- sebestätigung (Annahmeerklärung) durch IMKEN zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IMKEN dem Reisen- den eine den gesetzlichen Vorgaben ent- sprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht An- spruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeiti- ger körperlicher Anwesenheit beider Par- teien oder außerhalb von Geschäftsräu- men erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Ge- schäftsverkehr (z.B. Internet, App, Teleme- dien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elek- tronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von IMKEN erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurück- setzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- keit zur Verfügung, deren Nutzung erläu- tert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind ange- geben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließ- lich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von IMKEN im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, Reisebedingungen | 129 wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver- tragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt- fläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende IMKEN den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend sei- ner Buchungsangaben. IMKEN ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsange- bot des Reisenden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von IMKEN beim Reisen- den zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons "zahlungs- pflichtig buchen“ durch entsprechende un- mittelbare Darstellung der Reisebestäti- gung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zu- gang und Darstellung dieser Reisebestä- tigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmittei- lung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Mög- lichkeit zur Speicherung auf einem dauer- haften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Ver- bindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Rei- sende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. IM- KEN wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Text- form übermitteln. 1.4. IMKEN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Ka- taloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach- richten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern ledig- lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündi- gungsrechte, insbesondere das Rücktritts- recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Ge-schäftsräu- men geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vor- hergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall be- steht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. IMKEN und Reisevermittler dürfen Zah- lungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder anneh- men, wenn ein wirksamer Absicherungs- vertrag besteht und dem Reisenden der Siche-rungsschein mit Namen und Kontakt- daten des Absicherers in klarer, verständli- cher und hervorgehobener Weise überge- ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsschei- nes eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Rest- zahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn fäl- lig, sofern der Sicherungsschein überge- ben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt wer- den kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, ob- wohl IMKEN zur ordnungsgemäßen Erbrin- gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen In- formationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrech- nungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisen- de den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist IMKEN berechtigt, nach Mahnung mit Frist- setzung und nach Ablauf der Frist vom Pau- schalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Zif- fer 5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaf- ten von Reiseleistungen von dem vereinbar- ten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von IMKEN nicht wider Treu und Glau- ben herbeigeführt wurden, sind IMKEN vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abwei- chungen unerheblich sind und den Gesamt- zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. IMKEN ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnach- richt) klar, verständlich und in hervorge- hobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung ei- ner wesentlichen Eigenschaft einer Reise- leistung oder der Abweichung von beson- deren Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von IMKEN gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zu- rückzutreten. Erklärt der Reisende nicht in- nerhalb der von IMKEN gesetzten Frist aus- drücklich gegenüber IMKEN den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Ände- rung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hat- te IMKEN für die Durchführung der geän- derten Reise geringere Kosten, ist dem Rei- senden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. IMKEN behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Re- gelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, so- weit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte a) Erhöhung des Preises für die Beförde- rung von Personen aufgrund höherer Kos- ten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Ab- gaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen- gebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pau- schalreise geltenden Wechselkurse unmit- telbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern IMKEN den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrich- tet und hierbei die Berechnung der Preis- REISEBEDINGUNGEN
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